Alle Ratgeber · Veröffentlicht 2026-07-31 von Timeplanned Team

Ausfallhonorar in der Nachhilfe: So regelst du kurzfristige Absagen fair

Ein Ausfallhonorar ist eine vorab vereinbarte Vergütung für Unterrichtsstunden, die Schüler oder Eltern zu kurzfristig absagen. Für selbstständige Nachhilfelehrer ist es der wichtigste Schutz vor unbezahlten Lücken im Stundenplan: Die Stunde war reserviert, die Zeit ist weg, und ohne klare Regel bleibt das dein Risiko. Dieser Ratgeber zeigt, wie du eine faire Ausfallregel aufsetzt, formulierst und durchsetzt, ohne Familien zu verärgern — inklusive der Frage, wie du Absagefrist und Höhe festlegst, was dir die Regel in echten Euro bringt und welche Sonderfälle die einfache Variante nicht abdeckt.

Die 24-Stunden-Regel auf einen Blick Was eine Absage kostet, hängt allein vom Zeitpunkt ab. 24 h vor der Stunde Unterrichtsstunde Früher als 24 h kostenfrei absagen oder nachholen Unter 24 h / No-Show Stunde wird zu 100 % berechnet Ausnahme: Krankheit vor dem Termin gemeldet: kostenfrei

Warum du ohne Ausfallregel Geld verlierst

Rechne kurz nach: Bei 20 Unterrichtsstunden pro Woche und nur einer kurzfristigen Absage wöchentlich fehlen dir bei 40 Euro pro Stunde rund 160 Euro im Monat, fast 2.000 Euro im Jahr. Die abgesagte Stunde kannst du selten neu vergeben, denn andere Schüler haben feste Termine.

Dazu kommt ein psychologischer Effekt: Wer weiß, dass eine Absage nichts kostet, sagt leichter ab. Eine klare Regel senkt nicht nur deinen Verlust, sie senkt auch die Zahl der Absagen selbst.

Was rechtlich gilt

Grundsätzlich gilt: Was du mit deinen Kunden vertraglich vereinbarst, zählt. Ohne Vereinbarung stehst du bei Absagen meist mit leeren Händen da. Mit einer transparenten, vorab akzeptierten Regel ist ein Ausfallhonorar dagegen üblich und anerkannt, ähnlich wie bei Arzt- oder Physiotherapiepraxen.

Wichtig sind drei Punkte: Die Regel muss vor der ersten Stunde vereinbart sein (nicht nachträglich), sie muss klar formuliert sein (Frist, Höhe, Ausnahmen), und sie darf nicht unangemessen benachteiligen. Eine 100-Prozent-Berechnung ohne jede Ausnahme bei Krankheit gilt schnell als unfair.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel lohnt ein kurzer Check deiner Formulierung durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

Die 24-Stunden-Regel: bewährte Musterformulierung

In der Praxis hat sich eine einfache Staffel bewährt, die du in deine Unterrichtsvereinbarung oder AGB aufnimmst:

  • Absagen bis 24 Stunden vor der Stunde: kostenfrei, die Stunde wird nachgeholt oder entfällt ohne Berechnung.
  • Absagen unter 24 Stunden oder Nichterscheinen: Die Stunde wird zu 100 Prozent berechnet, ein Nachholtermin ist freiwillig.
  • Bei nachgewiesener Krankheit: kostenfrei, gegen kurze Mitteilung vor dem Termin.
  • Sagst du selbst ab, entsteht selbstverständlich keine Berechnung, und du bietest zeitnah einen Ersatztermin an.

Frist, Höhe, Nachholtermin: So legst du deine eigenen Werte fest

Die 24-Stunden-Staffel ist ein solider Standard, aber ihre drei Stellschrauben solltest du bewusst festlegen, statt sie einfach zu übernehmen. Jede ist ein Abwägen zwischen deinem Schutz und der Flexibilität der Familie:

  • Absagefrist — 24 Stunden sind der Standard für wöchentlichen Einzelunterricht und für Eltern leicht zu merken. Wähle 48 Stunden nur, wenn dir der zusätzliche Tag wirklich etwas bringt, etwa eine Warteliste von Schülern, die freigewordene Termine übernehmen. Eine längere Frist, die du gar nicht nutzen kannst, ist reine Reibung für Familien und lässt die Regel willkürlich wirken.
  • Höhe — 100 Prozent sind vertretbar, wenn dein Kalender voll ist und eine abgesagte Stunde tatsächlich nicht neu vergeben werden kann. 50 Prozent passen besser, wenn du noch im Aufbau bist, gelegentlich einen Termin neu besetzen kannst oder in einem Umfeld unterrichtest, in dem eine volle Berechnung dich Familien kosten würde. Wofür du dich auch entscheidest: Schreib die Zahl schwarz auf weiß — „es kann eine Gebühr anfallen“ überzeugt niemanden.
  • Nachholtermin statt Berechnung — einen Ersatztermin anzubieten, statt zu berechnen, ist großzügig, wenn deine Woche Lücken hat, die das auffangen. Bei vollem Kalender ist es ein versteckter Rabatt: Du arbeitest die Stunde zweimal für eine Bezahlung. Viele Nachhilfelehrer bieten einen Nachholtermin pro Halbjahr als Kulanz an und berechnen alles darüber hinaus.

Ein Rechenbeispiel: dasselbe Jahr mit und ohne Regel

Angenommen, zwei Nachhilfelehrer geben je 20 Wochenstunden zu 40 Euro. Lehrer A hat keine Regel. Eine Stunde pro Woche wird kurzfristig abgesagt — eine völlig normale Quote, wenn Absagen nichts kosten — und nichts davon wird berechnet: rund 160 Euro Verlust im Monat, knapp 1.900 Euro über ein Unterrichtsjahr.

Lehrer B nutzt die 24-Stunden-Regel, vor der ersten Stunde kommuniziert. Zwei Dinge ändern sich. Erstens kommen die meisten Absagen jetzt früher, weil Eltern am Vorabend in den Kalender schauen, statt eine Stunde vorher zu schreiben — und aus einer frühen Absage lässt sich oft noch in derselben Woche ein Nachholtermin machen. Zweitens werden die wirklich kurzfristigen Absagen berechnet. Die unbezahlte Lücke von Lehrer B schrumpft auf fast null — bei identischer Unterrichtsarbeit ein Unterschied von weit über tausend Euro im Jahr.

Beachte, woraus der Gewinn tatsächlich entsteht: meist nicht aus den berechneten Ausfallhonoraren, sondern aus Stunden, die einfach stattgefunden haben, weil rechtzeitig umgeplant wurde. Eine gute Ausfallregel verdient ihr Geld überwiegend, ohne je durchgesetzt zu werden. Unterrichtest du auch Familien in den USA, gilt dieselbe Logik mit anderen Gepflogenheiten und Formulierungen — siehe unseren Ratgeber zur US-No-Show-Policy.

So kommunizierst du die Regel, ohne Familien zu verlieren

Der Ton entscheidet. Formuliere die Regel als Schutz für beide Seiten: Dein fester Termin ist für die Familie reserviert, im Gegenzug brauchst du Planbarkeit. Sprich die Regel im Erstgespräch aktiv an, statt sie im Kleingedruckten zu verstecken, und lass sie einmal schriftlich bestätigen. Wenn du drumherum eine vollständige Vereinbarung willst — Zahlungsmodalitäten, Ferien, Kündigung —, starte mit unserer Vorlage für Absageregeln im Unterricht.

Beim ersten Verstoß hilft Kulanz mit Ansage: einmalig nicht berechnen, aber freundlich auf die Regel verweisen. Ab dem zweiten Mal konsequent bleiben. Familien akzeptieren klare Regeln fast immer, wenn sie von Anfang an transparent waren.

Sonderfälle, die die einfache Regel nicht abdeckt

Eine Ein-Satz-Regel deckt den Normalfall ab. Diese Situationen sind es, die wirklich zu Diskussionen führen — und so lösen erfahrene Nachhilfelehrer sie:

  • Wiederholte Krankheit — die Krankheitsausnahme ist für echte Krankheit da, nicht als kostenloser Absagekanal. Ist derselbe Schüler zum dritten Mal im Halbjahr „krank“, stelle weiter kostenfrei, aber such das Gespräch: Vielleicht passt der Termin nicht mehr, und eine andere Uhrzeit hilft allen mehr als ein Muster aus Freitagserkältungen.
  • Du sagst selbst ab — dann wird nichts berechnet und du bietest zeitnah einen Ersatz an. Sei hier streng mit dir selbst: Wer oft selbst absagt, hat wenig moralische Autorität, die Regel in die andere Richtung durchzusetzen.
  • Technikausfall im Online-Unterricht — entscheidend ist, auf wessen Seite es hakt. Fällt deine Plattform oder Verbindung aus, zählt das als deine Absage; bricht das WLAN des Schülers nach fünf Minuten zusammen, ist das eine kurzfristige Absage auf seiner Seite. Beim ersten Mal kulant erlassen, das ausdrücklich sagen und danach die Regel anwenden.
  • Wochen im Voraus bekannte Fehlzeiten — Klassenfahrten, Familienurlaub, Prüfungswochen. Das sind per Definition rechtzeitige Absagen, aber bitte Familien, sie zu Beginn des Halbjahres zu melden, damit du die Lücke einplanen kannst, statt sie am Sonntagabend zu entdecken.
  • Probestunden — die höchste No-Show-Quote überhaupt, und ein Ausfallhonorar ist nicht durchsetzbar, weil noch keine Vereinbarung existiert. Versuch gar nicht erst zu berechnen; bestätige stattdessen den Termin am Vortag. Eine kurze Bestätigungsnachricht beseitigt die meisten geplatzten Probestunden.
  • Kleingruppen — ein fehlender Schüler sagt nicht die Stunde ab, die Pro-Termin-Logik überträgt sich also nicht. Koppel die Bezahlung in Gruppen an den Kurs oder Monat statt an einzelne Anwesenheit und behandle das Ausfallhonorar als Instrument für den Einzelunterricht.

Absagen sauber dokumentieren

Eine Ausfallregel funktioniert nur, wenn du Absagen lückenlos festhältst: Wann kam die Absage, wie kurzfristig war sie, wurde nachgeholt oder berechnet? Ein Zettel oder eine Excel-Tabelle reicht dafür selten über einen ganzen Monat.

Genau dafür haben wir Timeplanned gebaut: Du markierst jede Stunde als stattgefunden, rechtzeitig abgesagt oder kurzfristig abgesagt, und am Monatsende steht automatisch fest, wer wie viele Stunden bezahlt. Die Monatsabrechnung entsteht aus der Anwesenheit, ohne Nachrechnen. 60 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte.

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Häufige Fragen zum Ausfallhonorar

Darf ich als Nachhilfelehrer ein Ausfallhonorar verlangen?
Ja, wenn du es vor Unterrichtsbeginn klar vereinbart hast. Üblich ist eine Regel wie: Absagen unter 24 Stunden vor dem Termin werden voll berechnet, rechtzeitige Absagen sind kostenfrei. Ohne vorherige Vereinbarung ist die Durchsetzung schwierig — deshalb gehört die Regel ins allererste Gespräch und wird einmal schriftlich bestätigt.
Wie hoch sollte ein Ausfallhonorar sein?
Verbreitet sind 50 bis 100 Prozent des normalen Stundensatzes bei Absagen unter 24 Stunden. Berechne 100 Prozent, wenn dein Kalender voll ist und der Termin nicht mehr neu vergeben werden kann; 50 Prozent sind die freundlichere Wahl, solange du noch im Aufbau bist oder freigewordene Termine manchmal neu besetzen kannst. Wichtig ist, dass die genaue Höhe vorab schriftlich vereinbart wurde.
Was gilt bei Krankheit des Schülers?
Die meisten Lehrkräfte stellen Krankheit kostenfrei, wenn vor dem Termin abgesagt wird. Das ist kulant und rechtlich der sicherste Weg. Schreib die Ausnahme ausdrücklich in deine Ausfallregel — und wird Krankheit bei einem Schüler zum Muster, stelle weiter kostenfrei, aber sprich darüber, ob der Termin noch passt, statt die Lücken stillschweigend zu schlucken.
Gilt ein Ausfallhonorar auch bei Online-Nachhilfe?
Ja. Ob die Stunde online oder vor Ort stattfindet, ändert nichts an der reservierten Zeit, also gilt dieselbe Absageregel. Der eine Online-Sonderfall ist Technikausfall: Fällt deine Plattform oder Verbindung aus, ist das deine Absage und nichts wird berechnet; hakt es auf Schülerseite, zählt das als kurzfristige Absage — beim ersten Mal üblicherweise kulant erlassen.
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